Beratungshilfe


 

Ich vertreten Sie im Rahmen von Beratungshilfe.

 

 

 

Ich nehme Ihren Fall im Rahmen von Beratungshilfe an, wenn Sie kein oder geringes Einkommen haben.

Hier kommt der Staat für die außergerichtlichen / vorgerichtlichen Anwaltskosten auf.

 

Die Vorraussetzungen sind im Wesentlichen:

  • Sie haben ein geringes Einkommen und wenig Vermögen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Ihnen nicht mehr als der Sozialhilfesatz (Bürgergeld, Grundsicherung)  zur Verfügung steht.
  • Eine Rechtsberatung ist notwendig.
  • Es handelt sich um ein außergerichtliche Angelegenheit.

Ist schon ein gerichtliches Verfahren anhängig, kann keine Beratungshilfe mehr gewährt werden. In diesem Fall können Sie unter Umständen Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.

  • In der Angelegeheit ist bisher keine Beratungshilfe gewährt oder durch das Gericht versagt worden.

 

Sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung erfüllt, übernimmt die Landeskasse die Vergütung. des Rechtsanwalts. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr von 15 Euro zu, die in Notfällen erlassen werden kann.

 

Einen Antrag können Sie direkt beim Amtsgericht an Ihrem Wohnort stellen. Dies hat den Vorteil, dass Sie im Fall der Bewilligung den Schein sofort mitnehmen können.

 

Stellen Sie den Antrag mündlich beim Amtsgericht, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

 

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass,

  • Belege über die Angelegenheit (z.B. Schriftwechsel, Vertragsunterlagen, Bescheide),

  • Belege über die finanzielle Situation (z.B. Lohnbescheinigung, Sozialhilfebescheid, Kontoauszüge).

 

Für einen schriftlichen Antrag ist der Vordruck für Beratungshilfe unter 

https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe/index.php zu verwenden.

 

 

Die oben genannten Belege sind ebenfalls beizufügen.

 

Der Beratungshilfeschein sollte vor der ersten Beratung bereits vorliegen. Die Beantragung durch den Rechtsanwalt ist meist aufwändiger, als der Eigenantrag direkt beim Amtsgericht. In Ausnahmefällen kann der Antrag kann über den Rechtsanwalt gestellt werden. Auch hier sind alle obengenannten Unterlagen mitzubringen.

 

 

 

Öffnungszeiten der Duisburger Amtsgerichte

 

Weiterführende Informationen

  • Formulare
    Im Justizportal finden Sie den Antrag auf Beratungshilfe nebst Antrag des Rechtsanwalts auf Zahlung der Vergütung.
  • Informationen zur Beratungshilfe
    Beratungs- und Prozesskostenhilfe im Justizportal (Voraussetzungen, Risiken und vieles mehr)