Ich vertreten Sie im Rahmen von Beratungshilfe.
Ich nehme Ihren Fall im Rahmen von Beratungshilfe an, wenn Sie kein oder geringes Einkommen haben.
Hier kommt der Staat für die außergerichtlichen / vorgerichtlichen Anwaltskosten auf.
Die Vorraussetzungen sind im Wesentlichen:
Ist schon ein gerichtliches Verfahren anhängig, kann keine Beratungshilfe mehr gewährt werden. In diesem Fall können Sie unter Umständen Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.
Sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung erfüllt, übernimmt die Landeskasse die Vergütung. des Rechtsanwalts. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr von 15 Euro zu, die in Notfällen erlassen werden kann.
Einen Antrag können Sie direkt beim Amtsgericht an Ihrem Wohnort stellen. Dies hat den Vorteil, dass Sie im Fall der Bewilligung den Schein sofort mitnehmen können.
Stellen Sie den Antrag mündlich beim Amtsgericht, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
gültiger Personalausweis oder Reisepass,
Belege über die Angelegenheit (z.B. Schriftwechsel, Vertragsunterlagen, Bescheide),
Belege über die finanzielle Situation (z.B. Lohnbescheinigung, Sozialhilfebescheid, Kontoauszüge).
Für einen schriftlichen Antrag ist der Vordruck für Beratungshilfe unter
https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe/index.php zu verwenden.
Die oben genannten Belege sind ebenfalls beizufügen.
Der Beratungshilfeschein sollte vor der ersten Beratung bereits vorliegen. Die Beantragung durch den Rechtsanwalt ist meist aufwändiger, als der Eigenantrag direkt beim Amtsgericht. In Ausnahmefällen kann der Antrag kann über den Rechtsanwalt gestellt werden. Auch hier sind alle obengenannten Unterlagen mitzubringen.
Öffnungszeiten der Duisburger Amtsgerichte