Beratungshilfe


 

Ich nehme Ihren Fall auch im Rahmen von Beratungshilfe an, wenn Sie kein oder geringes Einkommen haben.

Hier kommt der Staat für die außergerichtlichen / vorgerichtlichen Anwaltskosten auf.

 

Stellen Sie bitte VOR einem Termin mit uns bei der Rechtsantragsstelle des für Sie zuständigen Amtsgericht einen entsprechenden Antrag.

 

Einen Antrag können Sie direkt beim Amtsgericht an Ihrem Wohnort stellen. Dies hat den Vorteil, dass Sie im Fall der Bewilligung den Schein sofort mitnehmen können.

 

Wenn Sie den Antrag mündlich beim Amtsgericht stellen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass,

  • Belege über die Angelegenheit (z.B. Schriftwechsel, Vertragsunterlagen, Bescheide),

  • Belege über die finanzielle Situation (z.B. Lohnbescheinigung, Sozialhilfebescheid, Kontoauszüge).

 Für einen schriftlichen Antrag ist der Vordruck für Beratungshilfe unter 

https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe/index.php zu verwenden.

 

Öffnungszeiten der Duisburger Amtsgerichte